Sie haben eine Projektidee zur Förderung von mehr Vielfalt in Ravensburg oder möchten aktiv mit Ihrem Projekt ein Zeichen gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit setzen?

Darüber hinaus passt Ihre Idee thematisch mit folgenden Leitzielen zusammen:

  • Ausgrenzung  und  Fremdenfeindlichkeit  haben  bei  uns  keinen  Platz:  Das  Zusammenleben in Ravensburg ist geprägt von Weltoffenheit und gegenseitigem Interesse.
  • Vielfalt und Toleranz sind unsere Stärke: Ravensburger Kinder, Jugendliche und Erwachsene kennen ihre vielfältigen Wurzeln und die Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaft.
  • Wir sind alle Ravensburger*innen: In Ravensburg nehmen alle Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben teil.

Dann laden wir Sie herzlich ein, sich – gerne auch mit unserer Unterstützung – auf den Weg der Realisierung Ihrer Idee zu machen!

Stadt Ravensburg
Federführendes Amt
Martin Diez
0751 82 439
martin.diez@ravensburg.de

TAVIR e.V.
Fach- und Koordinierungsstelle
Mehmet Aksoyan | Gülcin Bayraktar
0751 362 358 99
aksoyan@tavir-ravensburg.de | g.bayraktar@tavir-ravensburg.de

5 Schritte von der Antragstellung bis zur Projektdokumentation:

Schritt 1 – Antragstellung:

Sie reichen Ihren Projektantrag beim Federführenden Amt oder bei der Fach- und Koordinierungsstelle ein. Hierzu verwenden Sie ausschließlich das hierfür vorgesehene Antragsformular. Bitte beachten Sie, dass für Fördermittel im Aktions- und Initiativfonds lediglich juristische Personen einen Antrag stellen können. Im Jugendfonds dagegen können auch nichtjuristische Personen einen Projektantrag einreichen. Grundsätzlich erfolgt die Projektausschreibung für das Folgejahr jeweils im Herbst (Frist 31.10.). In Einzelfällen können Anträge aber auch im Laufe des jeweils aktuellen Förderzeitraumes eingereicht werden.

Schritt 2 – Bewilligung:

Ihr Projektantrag wird nach erster Vorüberprüfung in den Begleitausschuss eingebracht und hier beraten. Bei positiver Sachlage wird für Ihre Maßnahme eine Förderempfehlung an das Federführende Amt ausgesprochen.

Schritt 3 – Zuwendungsbescheid:

Nach Bewilligung durch den Begleitausschuss erhalten Sie vom Federführenden Amt einen Zuwendungsbescheid, in der Ihnen die Förderhöhe, der Förderzeitraum und die zu beachtenden Nebenbestimmungen mitgeteilt werden.

Schritt 4 – Projektumsetzung:

Mit Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnt die eigentliche Umsetzung. Erst jetzt können Sie mit Ihrem Projekt starten, bzw. Ausgaben für Ihre Maßnahme tätigen.

Schritt 5 – Projektdokumentation:

Nach Abschluss Ihres Projektes weisen Sie gegenüber dem Federführenden Amt die rechtmäßige Verwendung der Fördermittel nach. Dies geschieht über einen Sachbericht, in dem Sie allgemeine Angaben zur Projektumsetzung und den erreichten Zielen machen, und über eine Belegliste, in der Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben auflisten und die Sie mitsamt Ihrer Einzelbelege einreichen.

 

DOWNLOADS

Ausschreibung 2024
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Projektantrag „Aktions- und Initiativfonds“
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Kostenplan Ravensburg
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Ausfüllhilfe Ravensburg
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Förderantrag „Jugendfonds“
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Rechtsbehelfsverzicht
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Mittelabruf
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Sachbericht
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Belegliste
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Honorarstaffel
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Leitlinie „Demokratie leben!“
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