Was bezweckt „Demokratie leben!“?
Das Bundesprogramm zielt darauf ab, demokratisches Verhalten, ziviles Engagement und den Einsatz für Vielfalt und Toleranz in unserer Gesellschaft zu fördern. Mit den Geldern können Projekte und Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Vielfalt unterstützt werden.

Wer kann Projektanträge stellen?
Antragsteller können alle gemeinnützigen, zivilgesellschaftlichen Organisationen wie soziale Einrichtungen und Verbände, Kirchen und Vereine sein. Eine wesentliche Fördervoraussetzung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit.
Neben juristischen Personen können auch Einzelpersonen, Bürgerinitiativen und Netzwerkgruppen im „Mikrofonds“ für Maßnahmen bis zu 500 Euro einen formlosen Antrag einreichen. 

Welche inhaltlichen und formalen Voraussetzungen gibt es?
Bezuschusst werden können Projekte und Maßnahmen, die die Leitziele der Ausschreibung für das Förderjahr 20224 erfüllen. Förderfähig sind unter anderem Sach- und Personalaufwendungen zur Durchführung von Aktionen, Veranstaltungen, Fortbildungsmaßnahmen sowie Publikationen. Die Beschaffung von Vermögensgegenständen ist nur in geringerem Umfang zuschussfähig. Pro Maßnahme können in der Regel bis zu 3.000 Euro Zuschuss gegeben werden. Eine Ko-Finanzierung durch die Projektträger ist wünschenswert.

Welches sind die Leitziele für die neue Förderperiode?
Förderfähige Projekte stimmen mit mindestens einem der unten aufgeführten Leitziele der zweiten Förderperiode überein:
Leitziel 1. Aktionen und Projekte zur Förderung des Demokratieverständnisses innerhalb der Stadtgesellschaft
Leitziel 2. Aktionen und Projekte zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung gegen Diskriminierung, Extremismus und Gewalt gegenüber Minderheiten
Leitziel 3. Aktionen und Projekte, die die Vielfalt in der Stadtgesellschaft fördern
Leitziel 4. Aktionen und Projekte, die das bürgerschaftliche Engagement in Weingarten fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken

Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Antragstellung sollte in schriftlicher Form an die Koordinierungs- und Fachstelle, TAVIR e.V., Gartenstraße 33, 88212 Ravensburg erfolgen. Für die Antragstellung ist ausschließlich das hierfür bereitgestellte Formular zu verwenden (s.u.). Die Stadt empfiehlt allen Interessenten, sich im Vorfeld mit den Ansprechpartnern für das Bundesprogramm abzustimmen.

Wer entscheidet über die Anträge?
Die eingereichten Anträge werden geprüft und dem Integrationsbeirat der Stadt Weingarten als Begleitausschuss für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zur Entscheidung vorgelegt. Alle Projekte des aktuellen Förderaufrufs müssen bis spätestens 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Was ist der „Aktionsfonds“?
Sie haben eine Projektidee zur Förderung von mehr Vielfalt in Weingarten oder möchten aktiv mit Ihrem Projekt ein Zeichen gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit setzen?
Darüber hinaus passt Ihre Idee thematisch mit o.g. Leitzielen zusammen? Perfekt! Dann sind Ihre Ansprechpartner für den Aktionsfonds:

Stadt Weingarten
Federführendes Amt

Sabine Weisel
0751 405 252
s.weisel@stadt-weingarten.de

TAVIR e.V.
Fach- und Koordinierungsstelle
Mehmet Aksoyan
Gülcin Bayraktar
0751 362 358 99
aksoyan@tavir-ravensburg.de
g.bayraktar@tavir-ravensburg.de

Was ist der „Jugendfonds“?
Neben der oben beschriebenen Projektausschreibung aus dem sogenannten „Aktions- und Initiativfonds“ sieht das Bundesprogramm zusätzlich auch einen „Jugendfonds“ vor. Dieser umfasst für das Jahr 2024 einen Fördertopf in Höhe von 10.000 Euro und wird vom Jugendgemeinderat der Stadt Weingarten verwaltet.
Ansprechpartner für den Jugendfonds sind Sven Pahl, Jugend- und Familienbeauftragter (Telefon 0751 / 44 660, E-Mail: s.pahl@wgt.jetzt) und Alexandra Sailer Geschäftsstelle Jugendgemeinderat (Telefon 405-234, E-Mail: gremien@weingarten-online.de).

Was ist der „Mikrofonds“?
Der Mikrofonds bietet nicht-juristischen Personen, wie z.B. Einzelpersonen oder Agenda-Gruppen die Möglichkeit, einen formlosen Antrag für eine Förderung bis max. 500,00 Euro zu stellen. Hierfür stehen insgesamt 5.000 Euro im nächsten Förderjahr zur Verfügung.
Ansprechpartner f
ür den Mikrofonds ist Mehmet Aksoyan (Telefon 0751 / 36 235 899, E-Mail: aksoyan@tavir-ravensburg.de) vom Verein TAVIR e.V. als Koordinierungs- und Fachstelle zur Verfügung.

5 Schritte von der Antragstellung bis zur Projektdokumentation

Schritt 1 – Antragstellung:

Sie reichen Ihren Projektantrag beim Federführenden Amt oder bei der Fach- und Koordinierungsstelle ein. Hierzu verwenden Sie ausschließlich das hierfür vorgesehene Antragsformular. Bitte beachten Sie, dass für Fördermittel im Aktions- und Initiativfonds lediglich juristische Personen einen Antrag stellen können. Im Jugendfonds dagegen können auch nichtjuristische Personen einen Projektantrag einreichen. Grundsätzlich erfolgt die Projektausschreibung für das Folgejahr jeweils im Herbst (Frist 31.10.). In Einzelfällen können Anträge aber auch im Laufe des jeweils aktuellen Förderzeitraumes eingereicht werden.

Schritt 2 – Bewilligung:

Ihr Projektantrag wird nach erster Vorüberprüfung in den Begleitausschuss eingebracht und hier beraten. Bei positiver Sachlage wird für Ihre Maßnahme eine Förderempfehlung an das Federführende Amt ausgesprochen.

Schritt 3 – Zuwendungsbescheid:

Nach Bewilligung durch den Begleitausschuss erhalten Sie vom Federführenden Amt einen Zuwendungsbescheid, in der Ihnen die Förderhöhe, der Förderzeitraum und die zu beachtenden Nebenbestimmungen mitgeteilt werden.

Schritt 4 – Projektumsetzung:

Mit Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnt die eigentliche Umsetzung. Erst jetzt können Sie mit Ihrem Projekt starten, bzw. Ausgaben für Ihre Maßnahme tätigen.

Schritt 5 – Projektdokumentation:

Nach Abschluss Ihres Projektes weisen Sie gegenüber dem Federführenden Amt die rechtmäßige Verwendung der Fördermittel nach. Dies geschieht über einen Sachbericht, in dem Sie allgemeine Angaben zur Projektumsetzung und den erreichten Zielen machen, und über eine Belegliste, in der Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben auflisten und die Sie mitsamt Ihrer Einzelbelege einreichen.

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Ausschreibung 2024
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Projektantrag „Aktions- und Initiativfonds“
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Projektantrag „Mikrofonds“
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Kostenplan Weingarten
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Ausfüllhilfe Weingarten
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Förderantrag „Jugendfonds“
wgt.jetzt

Rechtsbehelfsverzicht
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Mittelabruf
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Sachbericht 
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Belegliste
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Check-Liste für die Projektumsetzung
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Honorarstaffel
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Leitlinie „Demokratie leben!“
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Antragsfristen im Jahr 2024

  • 14.Februar