5 Schritte von der Antragstellung bis zur Projektdokumentation:

Schritt 1 – Antragstellung:

Sie reichen Ihren Projektantrag beim Federführenden Amt oder bei der Fach- und Koordinierungsstelle ein. Hierzu verwenden Sie ausschließlich das hierfür vorgesehene Antragsformular. Bitte beachten Sie, dass für Fördermittel im Aktions- und Initiativfonds lediglich juristische Personen einen Antrag stellen können. Im Jugendfonds dagegen können auch nichtjuristische Personen einen Projektantrag einreichen. 

Schritt 2 – Bewilligung:

Ihr Projektantrag wird nach erster Vorüberprüfung in den Begleitausschuss eingebracht und hier beraten. Bei positiver Sachlage wird für Ihre Maßnahme eine Förderempfehlung an das Federführende Amt ausgesprochen.

Schritt 3 – Zuwendungsbescheid:

Nach Bewilligung durch den Begleitausschuss erhalten Sie vom Federführenden Amt einen Zuwendungsbescheid, in der Ihnen die Förderhöhe, der Förderzeitraum und die zu beachtenden Nebenbestimmungen mitgeteilt werden.

Schritt 4 – Projektumsetzung:

Mit Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnt die eigentliche Umsetzung. Erst jetzt können Sie mit Ihrem Projekt starten, bzw. Ausgaben für Ihre Maßnahme tätigen.

Schritt 5 – Projektdokumentation:

Nach Abschluss Ihres Projektes weisen Sie gegenüber dem Federführenden Amt die rechtmäßige Verwendung der Fördermittel nach. Dies geschieht über einen Sachbericht, in dem Sie allgemeine Angaben zur Projektumsetzung und den erreichten Zielen machen, und über eine Belegliste, in der Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben auflisten und die Sie mitsamt Ihrer Einzelbelege einreichen.

Was ist der „Aktionsfonds“?
Sie haben eine Projektidee zur Förderung von mehr Vielfalt in Weingarten oder möchten aktiv mit Ihrem Projekt ein Zeichen gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit setzen?
Darüber hinaus passt Ihre Idee thematisch mit o.g. Leitzielen zusammen? Perfekt! Dann sind Ihre Ansprechpartner für den Aktionsfonds.

Was ist der „Jugendfonds“?
Neben der oben beschriebenen Projektausschreibung aus dem sogenannten „Aktions- und Initiativfonds“ sieht das Bundesprogramm zusätzlich auch einen „Jugendfonds“ vor. Dieser umfasst für das Jahr 2025 einen Fördertopf in Höhe von 10.000 Euro und wird vom Schüler*rat Ravensburg verwaltet.
Nähere Informationen unter Jugendfonds Ravensburg

Was ist der „Mikrofonds“?
Der Mikrofonds bietet nicht-juristischen Personen, wie z.B. Einzelpersonen oder Agenda-Gruppen die Möglichkeit, einen formlosen Antrag für eine Förderung bis max. 500,00 Euro zu stellen. Hierfür stehen insgesamt 1.600 Euro Förderjahr 2025 zur Verfügung.